Seit Feber 2011 nimmt Frau Elvira Käfinger, diplomierte Sozialmanagerin, ihre Tätigkeit als Tiroler Heimanwältin wahr. Dabei umfasst ihre Funktion folgende Aufgaben:
- Entgegennahme und Bearbeitung von Vorbringen oder Beschwerden, besonders über Mängel oder Missstände im Bereich der Unterbringung,
- Versorgung, Betreuung und Pflege in Wohn- und Pflegeheimen Aufklärung von Mängeln oder Missständen in Heimen und Hinwirken auf deren Beseitigung
- Beratung und Erteilung von Auskünften im Zusammenhang mit den Rechten und Pflichten von
- Heimbewohnern und Heimbewohnerinnen
- Prüfung von Anregungen und Abgabe von Empfehlungen zur Verbesserung der Stellung von
- Heimbewohnern und Heimbewohnerinnen
- Hilfe bei Fragen zur Unterbringung, Versorgung, Betreuung, Pflege und Abrechnung von Heimkosten
- Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten und Auseinandersetzungen mit Pflegedienst- und Heimleitungen, Bewohnerinnen, Angehörigen, Pflege- und Verwaltungspersonal in Situationen, die mitunter eskalieren könnten
- Regelmäßige Abhaltung von Sprechtagen in den Wohn- und Pflegeheimen aller Bezirke
- Rechtliche und inhaltliche Prüfung von Heimverträgen
- Heimeinschau laut Tiroler Heimgesetz § 14 Aufsichtspflicht der Bezirksverwaltungsbehörden
- Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen von Schulungen, Vorträgen und Medienschaltungen
Im folgenden Audiointerview in deutscher Sprache spricht die Heimanwältin über Aufgaben, Zielgruppe und Zuständigkeit:
Video-Interview mit Fr. Mag. Angela Federspiel
Im Videointerview schildert Frau Mag. Angela Federspiel vom Gewaltschutzzentrum Tirol die Beratungsmöglichkeiten bei Gewalt im Alter: